1. Gegenstand der Leistung der Firma WAGNER ist die Reinigung von Rohren und Fettabscheidern und den dazug ehörenden Nebenarbeiten. Darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere die Reparatur von Rohrleitungen werden von der Firma WAGNER nicht geschuldet.
2. Die Vergütung ist fällig nach ordnungsmäßiger Beendigung und Abnahme der Leistung ohne jeden Abzug. Für Rohrreinigungsarbeiten gelten die bei der Auftragserteilung bekanntgegebenen Einheitspreise. Die Rohrreinigungsarbeiten werden für jeden angefangenen Meter der Rohreinigung berechnet, zuzüglich der Anfahrtspauschale, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (Pauschalsumme, Stundensätze). Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so ist sie gesondert zu vergüten, sofern die Firma WAGNER ihren Sondervergütungsanspruch vor der Vornahme der Arbeiten ankündigt. Nicht angekündigte weitere Leistungen sind dann gesondert zu vergüten, wenn sie der Auftraggeber nachträglich genehmigt oder die Zusatzleistung für die Erfüllung des Vertrages notwendig war, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprach und diesem unverzüglich angezeigt wurde.
3. Den Monteuren der Firma WAGNER ist von dem Auftraggeber ungehinderter Zugang zu den Rohrleitungen, Sielen und Schächten zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat den Monteuren alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über das Rohrleistungsnetz und dessen Verlauf mitzuteilen. Für den Fall, dass der Zugang zu den Rohren nicht gewährt wird, hat der Auftraggeber die Kosten für die vergebliche Anfahrt oder etwaiger Verzögerung zusätzlich zu übernehmen.
4. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht auch nach Fristsetzung durch die Firma WAGNER nicht nach, kann diese den Vertrag kündigen und eine angemessene Entschädigung verlangen. Das gleiche gilt bei der vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber.
5. Die Arbeiten der Firma WAGNER sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Monteur schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche zu rügen. Wird die Durchführung des Auftrages ohne Zutun der Firma WAGNER für diese in Folge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht der Firma WAGNER für die erbrachten Leistungen die anteilige Vergütung und der Ersatz ihrer Auslagen zu. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verlegung des Rohr- systems (nicht DIN-gerecht) und bei Rohrbrüchen. Für diese Fälle darf die Firma WAGNER die weitere Durchführung des Auftrages verweigern.
6. Die Firma WAGNER haftet nicht für Schäden an Rohrleitungen die nicht fachgerecht verlegt oder altersbedingt eine Rohrreinigung nicht schadlos überstehen, auch nicht für die Folgeschäden. Insbesondere bei 87 Bögen oder 90 Abzweigen (T-Stücke)
7. Die Firma WAGNER haftet bei Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen, in denen sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft; es sei denn, sie befindet sich im Leistungsverzug oder die von ihr zu erbringende Leistung ist in Folge eines Umstandes unmöglich, den die Firma WAGNER zu vertreten hat oder wenn der Mangel auf dem Fehlen einer von der Firma WAGNER zugesicherten Eigenschaft beruht. Sind die Arbeiten der Firma WAGNER mangelhaft, so ist die Firma WAGNER zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder erfolgloser Nachfristsetzung zur Vornahme der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
8. Die Räumlichkeit in denen die Firma WAGNER tätig sein wird muss entsprechend frei geräumt sein, um Sachschäden zu vermeiden.
9. Werden entsorgungspflichtige Stoffe bei der Rohrreinigung aufgenommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese bei einer Abfallbeseitigungsanlage entsorgen zu lassen. Die Firma WAGNER wird dem Auftagsgeber unverzüglich die Aufnahme solche Stoffe mitteilen und dessen Entschließung abwarten. Ist die Entschließung des Auftraggebers nicht rechtzeitig zu erlangen, so ist die Firma WAGNER ermächtigt, die Entsorgung auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen. Widerspricht der Auftraggeber einer ordnungsgemäßen Entsorgung entsorgungspflichtiger Stoffe, so ist die Firma WAGNER berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.
10. Der Umwelt zuliebe verzichten wir auf die Datenschutzbestimmungen in Papierform und verweisen auf unsere Webseite zum Downloaden
11. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Rohr-Reinigung Wagner U.G. Diese finden Sie unter